Vorerst kein Konto für Rechtsextremisten Sellner
evangelisch.de 1 week agoMesserattacke: Verurteilter legt Revision gegen lebenslange Haft ein
evangelisch.de 1 week agoVersuchte Brandstiftung an Gedenkstätte: Hersbrucker Verein geschockt
Sonntagsblatt 1 week agoNach der versuchten Brandstiftung an einem Gedenkstättengebäude in Hersbruck hat der Vorsitzende des zuständigen Vereins Unterstützung durch die Kommunalpolitik eingefordert. Er appellierte, sich gegen Rechtsextremismus einzusetzen.
epd
Mehr als 32 Millionen Euro jährlich für Klassik Stiftung Weimar
evangelisch.de 1 week agoSeltene Erkrankung: Studie soll die Situation Betroffener erhellen
evangelisch.de 1 week agoEU-Parlament ermöglicht Rückführungszentren in Drittstaaten
evangelisch.de 1 week agoUN: Rund 266 Millionen Menschen leiden unter Hunger
evangelisch.de 1 week agoEKD will 2029 neues Evangelisches Gesangbuch herausbringen
evangelisch.de 1 week agoPfarrer Quinton Ceasar: Das Jesus-Bild vieler Sportstars ist unvollständig
Sonntagsblatt 1 week agoViele prominente Sportler:innen und Stars bekennen sich öffentlich zu Jesus. Pfarrer Quinton Ceasar begrüßt das – kritisiert aber ein Jesusbild, das persönliche Frömmigkeit betont und soziale Ungerechtigkeit und Machtstrukturen ausblendet.
Quinton Ceasar
Entertainer und C-Organist Harald Schmidt besucht Bachfest Leipzig
evangelisch.de 1 week agoDobrindt stößt neue Debatte über Höhe des Bürgergelds an
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evangelisch.de 1 week agoPapst Leo begrüßt Iran-Abkommen
evangelisch.de 1 week agoDLM-Chef Schmiege warnt vor Digitalabgabe mit Nebenwirkungen
Sonntagsblatt 1 week agoThorsten Schmiege hält die von Kulturstaatsminister Weimer geplante Digitalabgabe für Internetkonzerne grundsätzlich für nachvollziehbar, sieht aber Risiken bei der Umsetzung und Verteilung der Mittel.
epd
Beobachtung durch Verfassungsschutz: AfD-Berufungsantrag abgelehnt
Sonntagsblatt 1 week agoMünchen (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat eine von der Alternative für Deutschland (AfD) beantragte Berufung gegen ein Gerichtsurteil abgelehnt. Infolgedessen darf das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die Partei beobachten, so wie es das Verwaltungsgericht München im Juni 2024 entschieden hatte, teilte der BayVGH am Mittwoch mit. Die aufgeworfenen Fragen der AfD seien bereits in der Rechtsprechung geklärt und ihre Einwände gegen das Urteil hätten nicht durchgegriffen, heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Entscheidung des BayVGH ist unanfechtbar.
epd
